Geschrieben am 02.08.2021 13:47:38
Von
Katerina
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1 Antworten
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www.lufthansa.com/de/de/fluginformatione n.html
"Nach Beschluss der deutschen Bundesregierung müssen Fluggäste ab einem Alter von 12 Jahren auf internationalen Flügen, die in Deutschland einreisen, einen Impfnachweis oder Immunitätsnachweis oder negativen Covid-19-Test bei Abflug vorweisen.
- Passagiere mit einem Flug aus einem Non-Schengen-Land, die nach Deutschland einreisen oder einen Weiterflug in ein Schengen-Land haben. - Passagiere mit einem Flug aus einem Schengen-Land, die nach Deutschland einreisen oder einen Weiterflug in ein Schengen-Land oder Non-Schengen-Land haben.
- Testnachweise: Gültig sind Antigen-, PCR-, LAMP- und TMA-Tests, die an zertifizierten Teststellen durchgeführt werden. Ein PCR-, LAMP und TMA-Test darf frühestens 72 Stunden vor Ankunft in Deutschland vorgenommen werden, Antigen-Tests frühestens 48 Stunden vor Ankunft in Deutschland. (Ausnahme: Antigen-Tests bei Anreise aus Virusvariantengebieten nur 24 Stunden). - Impfnachweise: Gültig ist ein analoger oder digitaler Nachweis einer vor mehr als 14 Tagen abgeschlossenen Impfserie eines Impfstoffs, der vom Paul-Ehrlich-Institut (= in der EU zugelassene Impfstoffe) freigegeben wurde (nicht gültig für Virusvariantengebiete). - Immunitätsnachweise: Der Genesungsnachweis (digital oder analog) muss ein PCR-/LAMP-/TMA-Testnachweis sein, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist (nicht gültig für Virusvariantengebiete).
Die Bescheinigungen werden in deutscher, englischer, französischer, italienscher oder spanischer Sprache akzeptiert, Selbsttests sind nicht gültig."
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